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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MHA-Holding UG (haftungsbeschränkt)


1. Allgemeines

1.1. Die MHA-Holding UG (haftungsbeschränkt), An der Struth 26, vertreten durch Mark Hendrik Althaus, erbringt Unternehmensberatungsdienstleistungen sowie Leistungen im Bereich des Erwerbens, Haltens, Verwaltens und Veräußerns von eigenen Vermögenswerten, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften. Des Weiteren erbringt die MHA-Holding UG Dienstleistungen gegenüber Unternehmen und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist.

1.2. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MHA-Holding UG. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden von der MHA-Holding UG nicht ausgeübt.


2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote der MHA-Holding UG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der MHA-Holding UG oder durch die Ausführung der Dienstleistung zustande.

2.2. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung der MHA-Holding UG sowie diesen AGB.


3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3.2. Die MHA-Holding UG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen der MHA-Holding UG richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist die MHA-Holding UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde stellt der MHA-Holding UG alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die MHA-Holding UG bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.


6. Haftung

6.1. Die MHA-Holding UG haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MHA-Holding UG auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

6.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.


7. Vertraulichkeit

7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

7.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


8. Datenschutz

Die MHA-Holding UG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der MHA-Holding UG enthalten.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der MHA-Holding UG, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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